Studienvertrag Bachelor-Studium
Allgemeine Bedingungen Studienvertrag Bachelor-Studium
1. GELTUNGSBEREICH
Die Vertragsbedingungen für Bachelor-Studiengänge gelten für alle Studiengänge, die mit der SAFS Hochschule abgeschlossen werden.
2. ANMELDUNG
Mit der Anmeldung für einen Studiengang erklärt sich der Studierende / die Studierende mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden und ist an sie gebunden.
3. GRUNDLAGE
Das von der SAFS Hochschule konzipierte Studium besteht aus einem Fernstudium und kompakten Lehrveranstaltungen, bei den Bachelor-Studiengängen mit integrierter praktischer Ausbildung im Betrieb. Die Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag, dem Studienreglement und Prüfungsreglement, den Inhalten des Zulassungsdokuments mit den Studienregeln, alle Dokumente in der jeweils geltenden Fassung, sind Bestandteil des Vertrages. Studierende sind zur Kenntnisnahme von Änderungen verpflichtet. Die Dokumente liegen auf der Homepage www.safs-hochschule.ch. Für das Studium ist ein Internetzugang und ein internetfähiger Laptop/PC Voraussetzung.
4. ZUSATZQUALIFIKATIONEN
Auf mögliche Zusatzqualifikationen oder Anerkennungen erfolgreich absolvierter Studienleistungen durch andere Institutionen, besteht kein Anspruch. Zusatzqualifikationen oder Anerkennungen anderer Institutionen können besondere Zulassungs- bzw. Anerkennungsvoraussetzungen verlangen (z. B. Anwesenheitspflicht bei den Präsenzphasen vor Ort), die dafür zu erfüllen sind.
5. STUDIENMATERIAL
Das Studium beginnt mit dem Erhalt des ersten Studienmaterials. Dabei werden den Studierenden weitere notwendige und organisatorische Aspekte und Termine mitgeteilt. Für einen geschlossenen Kommunikationsweg ist das Einrichten der SAFS-E-Mail-Adresse verpflichtend. Für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen bzw. die Absolvierung von Lehrveranstaltungen ist eine Anmeldung notwendig.
6. DURSCHFÜHRUNG
Ist die Anzahl der Anmeldungen für einen Studiengang oder ein Studienmodul weniger als 12 behält sich die SAFS Hochschule eine Änderung des Studienformats oder eine Verlagerung des Ortes vor. Die Studierenden werden rechtzeitig benachrichtigt.
7. STUDIENBEGINN
Studienbeginn ist bei Bachelor-Studiengängen jederzeit möglich.
8. KRANKHEIT
Krankheiten, aufgrund derer Studierende ihren Pflichten des Studiums nicht nachkommen können, sind durch eine ärztliche Bescheinigung unverzüglich nachzuweisen.
9. PRÜFUNGEN
Studierende können geprüft werden, solange der Studienvertrag besteht.
10. STUDIENBRIEFE / URHEBRESCHUTZ
Die Studienbriefe der SAFS Hochschule sind urheberrechtlich geschützt und nur zur persönlichen Nutzung der Studierenden vorgesehen. Die Studierenden nehmen zur Kenntnis, dass die ihnen zur Verfügung gestellten Inhalte urheberrechtlichen Schutz geniessen. Jede über die eigene private Nutzung hinausgehende Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verwendung dieser Inhalte ist den Studierenden ausdrücklich untersagt. Bei Zuwiderhandlung können rechtliche Schritte ergriffen werden.
11. ZUSÄTZLICHE KOSTEN
Für die Betreuung der Studierenden über Fernkommunikationsmittel werden keine zusätzlichen Kosten entstehen, die über die üblichen Telefon- oder Onlinegebühren hinausgehen.
12. FINANZIELLE BESTIMMUNGEN / ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Die Höhe der Studiengebühren ist dem Studienvertrag zu entnehmen. Die Studiengebühr ist grundsätzlich vor Beginn des Studiums fällig und zahlbar. Die Zahlungsweise kann in Raten monatlich im Voraus entrichtet werden. In diesem Betrag sind die Leistungen für die Lehrveranstaltungen, die Studienbriefe, die Aufgabenkontrollen, die individuelle Betreuung durch das Tutoring-Team sowie die Prüfungsunterlagen enthalten. Nicht in diesem Betrag enthalten sind die Kosten für Fahrt, Unterkunft und Verpflegung.
Die Abwesenheit vom Unterricht infolge Militärdienst, Krankheit, Mutterschaft, Unfall, Ferien oder beruflicher Belastung führt zu keinem Anspruch auf Reduktion der Studiengebühr.
13. ZAHLUNGSWEISE
Für die monatliche Ratenzahlung ist ein Dauerauftrag einzurichten.
14. ÄNDERUNGEN
Über geplante Änderungen dieses Vertrages werden die Studierenden über E-Mail in Kenntnis gesetzt. Der Versand erfolgt über die Hochschul-E-Mail- Adresse. Die Änderung wird wirksam, wenn Studierende nicht innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis widersprechen. Auf die Bedeutung des Nichtgebrauchmachens von der Widerspruchsmöglichkeit werden die Studierenden bei Beginn der Frist besonders hingewiesen. Die Hauptleistungspflichten der SAFS Hochschule unterliegen nicht der Änderung.
(1) PREISGARANTIE: Die Studiengebühr ist für die Regelstudienzeit garantiert und bleibt unverändert. Bei einer Kündigung und Neuanmeldung durch den Studierenden/die Studierende gelten für die Neuanmeldung die aktuell gültigen Studiengebühren. Der Studienvertrag zwischen der Studierenden/dem Studierenden kommt mit der schriftlichen Bestätigung durch die SAFS Hochschule zustande. Zu beachten ist, dass die Anmeldung zu einem Studiengang in jedem Fall verbindlich ist.
(2) VERSICHERUNG: Der Abschluss einer Unfall- und Haftpflichtversicherung oder anderer notwendiger Versicherungen ist Sache des Studierenden / der Studierenden.
15. RÜCKTRITT
Der Rücktritt vor dem Studiengangsbeginn ist durch den Studierenden / die Studierende schriftlich mitzuteilen. Die finanzielle Folgen nach der Anmeldebestätigung beträgt bis 30 Tage vor Studiengangsbeginn 250.00 CHF. Danach sind 10 Prozent der Semesterrate als Bearbeitungsgebühr zu bezahlen.
16. KÜNDIGUNG DES VERTRAGES OHNE ANGABEN VON GRÜNDEN
Eine Kündigung des Vertrages ist ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ablauf der sechsmonatigen Mindestvertragsdauer mit einer Vorlaufsfrist von 6 Wochen möglich. Nach Ablauf des ersten Halbjahres ist der Vertrag von beiden Seiten jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende kündbar. Das Recht der SAFS Hochschule und des Studierenden / der Studierenden, den Vertrag aus wichtigen Gründen unter Angabe der Gründe zu kündigen, bleibt unberührt. Die Kündigung hat mittels eingeschriebenem Brief zu erfolgen. Im Falle der rechtmässigen Kündigung hat der Studierende / die Studierende nur den Anteil der Gebühren zu entrichten, der den Wert der bereits erbrachten Leistungen der SAFS Hochschule während der Laufzeit des Vertrages entspricht.
17. VERTRAGSBEENDIGUNG
(1) AUTOMATISCHE BEENDIGUNG DES STUDIENVERTRAGES: Jede rechtswirksame Beendigung des Ausbildungsvertrages / Praxispartnervertrages führt zur automatischen Beendigung des Studienvertrages. Für Studierende besteht in diesem Fall die Möglichkeit, das Studium in einer neuen Vertragskonstellation fortzuführen, soweit dies von der SAFS Hochschule bestätigt wird. Die Studiengebühr ist für den laufenden Studienmonat, in dem der Vertrag beendet wird, vollständig zu entrichten.
(2) BEENDIGUNG DES AUSBILDUNGSVERTRAGES: Eine rechtswirksame Beendigung des Ausbildungsvertrages / Praxispartnervertrages führt zu keiner automatischen Beendigung des Studienvertrages. Für Studierende besteht in diesem Fall die Möglichkeit, das Studium in einer neuen Vertragskonstellation fortzuführen, soweit dies von der SAFS Hochschule bestätigt wird. Die Studiengebühr ist weiterhin vollständig vom Studenten zu entrichten. Dies SAFS Hochschule ist bemüht, den Studierenden bei der Suche eines neuen Praxispartners zu Unterstützen
18. AUSTRITT INFOLGE NICHT ERFÜLLTER PROMOTIONSBEDINGUNGEN
Wurden die Bedingungen für die vorgesehenen Leistungsnachweise gemäss dem jeweiligen Prüfungsreglement des Studienganges nicht erfüllt, ist eine Auflösung des Vertrages infolge Nichterfüllung der Promotionsbedingungen ohne zusätzliche Kostenfolge für den Studierenden möglich. Es gilt die Verrechnung erbrachter Leistungen.
19. DATENSCHUTZ
Die personenbezogenen Daten von Studierenden und ggf. der gesetzlichen Vertreter und der Kontoinhaber (im Folgenden: Betroffene Person) werden gemäss den aktuell geltenden Datenschutzbestimmungen nur für die Erfüllung des Studienvertrages erhoben und verarbeitet. Bei den erhobenen, zur Erfüllung des Vertrages erforderlichen Daten, handelt es sich um Name, Anschrift, Geburtsdatum, Zahlungsinformationen, Studiengangsdaten, E-Mail-Adresse und Telefonnummern. Die Daten werden dabei auch in elektronischer Form gespeichert. Eine Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten führt dazu, dass der Vertrag durch die SAFS Hochschule nicht erfüllt werden könnte. Es werden ohne Einwilligung des Betroffenen keine personenbezogenen Daten an Dritte übermittelt. Hiervon ausgenommen sind Auftragsverarbeiter, die besonders vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet werden. Die Dateien werden sicher auf Speicherservern in der EU aufbewahrt. Die oben angegebenen Daten werden in der Form lediglich für die Dauer des laufenden Vertrages gespeichert. Nach Beendigung des Vertrages werden die Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht gespeichert und nach deren Ablauf automatisch gelöscht. Die durch den Abschluss dieses Vertrages erfassten und gespeicherten Daten werden für die weitere Kommunikation im Rahmen eines Direktmarketings mit den Studierenden verwendet, da dies ein berechtigtes Interesse der SAFS Hochschule darstellt.
Der betroffenen Person stehen die folgenden Rechte zu: das Recht auf Auskunft, ein Berichtigungsrecht, das Recht auf Löschung, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke des Direktmarketings einzulegen sowie das Recht, gespeicherte Daten herauszuverlangen, um sie bei einem anderen Verantwortlichen speichern zu lassen (Recht auf Datenübertragbarkeit).
Die betroffene Person hat bei unrechtmässiger Datenverarbeitung das Recht, Widerspruch einzulegen. Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Der für die Datenverarbeitung Verantwortliche ist die SAFS Hochschule, SAFS AG Albisriederstrasse 226, 8047 Zürich (info@safs-hochschule.ch). Der Datenschutzbeauftragte der SAFS Hochschule ist unter datenschutz@safs.com zu erreichen.
Die zuständige Aufsichtsbehörde, bei der betroffenen Personen ein Beschwerderecht zusteht, ist das Unabhängige Datenschutzzentrum des Kantons Zürich.
Weitere Informationen zum Thema Datenschutz sind zu finden unter dem Menüpunkt Datenschutz auf der Webseite der SAFS Hochschule: www.safs-hochschule.ch.
20. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Gebührenordnung der SAFS Hochschule werden bei jeweiligem Inkrafttreten durch Veröffentlichung in geeigneter Form im Internet mitgeteilt und gelten für alle Studierenden.
21. GERICHTSSTAND / ANWENDBARES RECHT
Für den Studiengangsvertrag gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Für Streitigkeiten sind die Gerichte in Zürich zuständig
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Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns ganz unkompliziert, wie es Ihnen am besten passt.