Die SAFS Hochschule befindet sich zzt. in Vorbereitung auf die institutionelle Akkreditierung durch den Schweizerischen Akkreditierungsrat. Auf Grundlage der Bundesverfassung sorgen Bund und Kantone für die Qualitätssicherung im Schweizerischen Hochschulraum. Hierfür beauftragen sie den Schweizerischen Akkreditierungsrat, über die Akkreditierung der Schweizer Hochschulen zu entscheiden. Die Verfahrensregeln und Qualitätsstandards sind im Hochschulförderungs- und koordinationsgesetz (HFKG) festgelegt und orientieren sich an den Standards und Leitlinien für die Qualitätssicherung im Europäischen Hochschulraum (ESG).
SAFS Hochschule für Bewegungs- und
Gesundheitsmanagement
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